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Leistungen
Prüfung elektrischer Anlagen nach Länderbaurecht
Anerkennung durch die Bauaufsichtsbehörden zur Prüfung elektrischer Anlagen nach technischer Prüfverordnung in Gebäuden besonderer Art und Nutzung und Sonderbauten
• Versammlungsstätten | • Krankenhäuser |
• Verkaufsstätten | • Altenpflege- und Wohnheime |
• Beherbergungsstätten | • Schulen |
• Garagen |
Prüfungen elektrischer Anlagen nach VDS Richtlinie
Prüfungspflicht nach Feuerversicherungsvertragklausel 3602
Bei gewerblichen Objekten wird zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer in der Regel die Klausel 3602 vereinbart. Dort heißt es: Der Versicherungsnehmer muss die elektrischen Anlagen jährlich – und zwar möglichst in den ersten 3 Monaten eines jeden Versicherungsjahres – durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen kontrollieren und sich ein Zeugnis darüber ausstellen lassen.
Prüfungen von Blitzschutzanlagen
Im Saarland ist die Funktionsfähigkeit der Blitzschutzanlagen von Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung alle 5 Jahre durch einen hierfür anerkannten Sachverständigen zu prüfen.
Prüfungen elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
(ehemals BGV A3)
Die Berufsgenossenschaften verpflichteten in der DGUV Vorschrift 3 den Unternehmer dazu die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Prüfung hat vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Zeitabständen zu erfolgen.
Schadensaufnahme und Sanierungsberatung in elektrischen Anlagen
„Wirklich große, gefährliche Risiken sind nur die unerkannten.“ Wie sicher ist ihr Schutzkonzept bei Ausfall der elektrischen Versorgungsspannung? Schalten die Server ab, weil die Kühlwasserpumpe nicht mehr betrieben wird?
Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore
Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften müssen kraftbetätigte Tore vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal geprüft werden. Diese Prüfung ist nicht mit einer Wartung gleichzusetzen.
Technisches Risikomanagement nach DIN VDE 0827
Fachvorträge und Seminare im Bereich Elektrotechnik
Zulassungen
Ingenieurkammer des Saarlandes
VdS Schadenverhütung GmbH
Sachverständiger zum Prüfen
elektrischer Anlagen
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Anerkennungen – Zertifikate – Urkunden
Kontakt
Groß & Partner GmbB
Beratende Ingenieure und Sachverständige
Saarbrücker Straße 15
D-66822 Lebach
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